Beschichtungs- und Sanierungssysteme für Auffangwannen (Beschichtungen nach WHG - Wasserhaushaltsgesetz):

WHG-Beschichtungen - Systeme zur Beschichtung nach § 19 I
Im öffentlichen und privaten Bereich ist ein bewusster Umgang mit ökologischen Ressourcen oberstes Gebot. Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) definiert im sogenannten Besorgnisgrundsatz, dass beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen alle Vorkehrungen getroffen müssen, um eine Gewässerverunreinigung nach menschlichem Ermessen praktisch auszuschließen.

Bodenbeschichtung für extreme Anforderungen
Die industrielle Verwendung von chemischen Substanzen und Flüssigkeiten birgt Gefahren für unser Grundwasser. Der Lebensraum »Gewässer« mit seiner vielfältigen Pflanzen- und Tierwelt kann durch unsachgemäßen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen aus seinem Gleichgewicht gebracht und zerstört werden. Aus diesem Grund macht der Gesetzgeber im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Vorgaben zur richtigen, umweltfreundlichen Handhabung dieser Materialien.

Anwendungsbereiche: Abdichtung von Auffangwannen und Auffangräumen aus Stahlbeton. Diese Beläge sind mit Flurförderzeugen befahrbar. Solche Beschichtungen können im Innen- und im Außenbereich aufgebracht werden.

Mehr zu WHG-Beschichtungen >>


   
  Peter Wiedemann GmbH | An der Eisenbahn 10 | D-88284 Mochenwangen | Tel. +49 (0)7502 9429-0 | Fax +49 (0)7502 9429-16 | E-Mail: info(at)wiede-mann.de