Sanierung von Asbestflächen:
wir sind Fachbetrieb nach TRGS 519

Die TRGS 519 (Technische Regel für Gefahrstoffe 519 - Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten) in der neuesten Ausgabe ist Grundlage für eine sachkundige Sanierung dieser Flächen.

Asbest ist die Gruppenbezeichnung für natürlich vorkommende, verfilzte Mineralfasern. Asbest ist chemisch sehr stabil (griechisch: asbestos = unauslöschbar), brennt nicht, hat eine hohe elektrische und thermische Isolierfähigkeit, weist hohe Elastizität und Zugfestigkeit auf und lässt sich gut in Bindemittel einbinden.

Wegen seiner vielseitigen Eigenschaften wurde Asbest eingesetzt z. B. für Hitzeschutzkleidung, Brandschutzplatten, Spritzmassen, Anstriche, Fußbodenbeläge, Dichtungen, Bremsbeläge, Kupplungsbeläge, Asbestzementprodukte (Platten, Rohre, Wellplatten, Pflanzgefäße, Lüftungsleitungen), Klebstoffe, Dichtungsmassen und Kitte.

Gesundheitliche Wirkung: beim Menschen eindeutig krebserzeugend : Einstufung K1; (Asbestose, Mesotheliom, Bronchialkarzinom). Laut Gefahrstoffverordnung sind Verantwortliche einer Asbestsanierung von schwachgebundenen Produkten verpflichtet, sich als Sachkundige auszuweisen.

 

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